Übliche Bezeichnung für eine Verkaufsoption, deren Halter (Optionskäufer bzw. Optionsscheinkäufer) das Recht, aber nicht die Verpflichtung hat, den Basiswert während der Ausübungsfrist der Option bzw. des Optionsscheines zu dem im Voraus festgelegten Basispreis unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses zu verkaufen. Gegenteil: Call.
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