Verkauf von Wertpapieren, Devisen oder Rohstoffen, die sich nicht im Besitz des Verkäufers befinden. Der Leerverkäufer verkauft in der Hoffnung, die entsprechenden Wertpapiere, Devisen oder Rohstoffe zu einem späteren Zeitpunkt wesentlich preiswerter zurückkaufen zu können. Bei einem Leerverkauf handelt es sich um einen Handel, bei dem zuerst der Verkauf erfolgt. Erst der spätere Kauf (Eindeckung) gleicht den Handel aus.
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