Macht der Käufer einer Option bzw. eines Optionsscheines von seinem Ausübungsrecht Gebrauch, so muss der Basiswert vom Stillhalter zum vereinbarten Basispreis geliefert (bei Calls) bzw. bezogen (bei Puts) werden.
Bei Covered Warrants wird jedoch meistens ein Barausgleich vereinbart, also auf die Lieferung verzichtet.
Bei Futures besteht kein Ausübungsrecht. Die Lieferung findet immer statt.
Deshalb gehen die meisten Marktteilnehmer ein Gegengeschäft ein, um nicht zur Lieferung verpflichtet zu bleiben.

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